Menschen & Betriebe

    Woran erkenne ich einen guten Dachdeckerbetrieb?

    Ein guter Dachdeckerbetrieb ist ein eingetragener Meisterbetrieb, schaut sich Ihr Dach vor dem Angebot persönlich an und legt ein schriftliches, nach Positionen aufgeschlüsseltes Angebot vor. Auf Arbeiten am Bauwerk gilt eine Gewährleistung von fünf Jahren. Wer diese Punkte prüft, sortiert unseriöse Anbieter schon vor dem ersten Termin aus.

    Dachdeckermeister im Kundengespräch auf der Baustelle, prüft das Dach vor dem Angebot
    Ein seriöser Betrieb prüft das Dach persönlich, bevor er einen Preis nennt.
    Kurz gesagt

    Ein guter Dachdeckerbetrieb ist ein eingetragener Meisterbetrieb, begutachtet das Dach vor dem Angebot und legt alles schriftlich und nach Positionen aufgeschlüsselt vor. Auf Arbeiten am Bauwerk gelten fünf Jahre Gewährleistung. Vorkasse, Haustürgeschäfte und Pauschalpreise ohne Vor-Ort-Termin sind klare Warnsignale.

    Die Qualifikation: Meisterbetrieb und Handwerksrolle

    Dachdecken ist kein freies Gewerbe. Das Dachdeckerhandwerk steht in der Anlage A der Handwerksordnung, es ist zulassungspflichtig. Ein Betrieb braucht also einen Meisterbrief oder einen angestellten Meister und muss in der Handwerksrolle der Handwerkskammer eingetragen sein. Nach diesem Eintrag zu fragen, ist kein Misstrauen, sondern völlig normal.

    Das Angebot verrät den Profi

    Der erste echte Test ist der Weg zum Angebot. Ein seriöser Betrieb schaut sich das Dach persönlich an, bevor er einen Preis nennt. Ein Pauschalpreis per Mail ohne Vor-Ort-Termin ist ein Warnsignal.

    • Vor-Ort-Termin vor dem Angebot, keine Ferndiagnose.
    • Aufgeschlüsselte Positionen mit Menge, Material und Preis, kein pauschaler Gesamtbetrag.
    • Klarer Zeitraum und Zahlungsplan, schriftlich als Werkvertrag festgehalten.
    • Nachvollziehbare Materialangaben, konkrete Hersteller und Produkte statt „Markenware“.

    Gewährleistung: fünf Jahre, nicht zwei

    Arbeiten am Dach sind Bauwerksleistungen. Dafür gilt nach BGB eine Gewährleistung von fünf Jahren, bei einem VOB-Vertrag sind es vier. Das ist kein Entgegenkommen des Betriebs, sondern gesetzlich. Wer Ihnen von vornherein nur zwei Jahre zusagt, verwechselt Bauwerk mit gewöhnlicher Ware.

    Merke: Gewährleistung (gesetzlich, fünf Jahre am Bauwerk) und Garantie (freiwillig, vom Betrieb oder Hersteller) sind zwei verschiedene Dinge. Ein guter Betrieb erklärt den Unterschied, statt mit „Garantie“ zu werben und die Gewährleistung zu verschweigen.

    Die klaren Warnsignale

    • Vorkasse oder hohe Anzahlung ohne erbrachte Gegenleistung.
    • Haustürgeschäfte und Zeitdruck („nur heute günstig, das Gerüst steht eh nebenan“).
    • Kein schriftliches Angebot oder nur eine grobe Gesamtsumme.
    • Keine Referenzen, keine Anschrift und keine Handwerksrollen-Nummer.
    • Auffällig niedriger Preis, der die anderen Angebote deutlich unterbietet.

    Zusätzlich absichern

    Über die Pflicht hinaus geben ein paar Dinge Sicherheit: die Mitgliedschaft in der Dachdecker-Innung oder im Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH), echte Referenzen in der Nähe, die Sie besuchen dürfen, und aktuelle Bewertungen. Im Streitfall vermitteln die Schlichtungsstellen der Handwerkskammern und Innungen.

    Und wenn es an die Zahlen geht, hilft der Vergleich: Wer mehrere geprüfte Betriebe zu einem konkreten Vorhaben anfragt, etwa einer Dachsanierung oder einem neuen Ziegeldach, erkennt schnell, welches Angebot seriös kalkuliert ist und welches nicht.

    Häufige Fragen

    Was der Text oben nicht beantwortet hat:

    Muss ein Dachdecker ein Meister sein?

    Der Betrieb braucht einen Meister, entweder der Inhaber oder ein angestellter Meister, und einen Eintrag in der Handwerksrolle. Der einzelne Geselle auf dem Dach muss selbst kein Meister sein.

    Wie viele Angebote sollte ich einholen?

    Zwei bis drei. So erkennen Sie die realistische Preisspanne und merken, wenn ein Angebot auffällig nach oben oder unten ausreißt.

    Wie lange habe ich Gewährleistung auf Dacharbeiten?

    Bei Bauwerksleistungen fünf Jahre nach BGB, bei einem VOB-Vertrag vier. Für kleine Reparaturen ohne Bauwerkscharakter können kürzere Fristen gelten.

    Was tun bei Mängeln nach der Abnahme?

    Zuerst den Betrieb schriftlich zur Nachbesserung auffordern, mit Frist. Kommt keine Einigung zustande, vermitteln die Schlichtungsstellen der Handwerkskammern und Innungen.

    Nächster Schritt

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    Thomas Krause
    • Handwerksordnung, Anlage A: Dachdecker als zulassungspflichtiges Handwerk
    • BGB §634a und VOB/B: Gewährleistungsfristen am Bau
    • ZVDH: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks
    • MeinDach / renovieren.de: Checkliste, guten Dachdecker finden