- Die Grundförderung für die Dachdämmung liegt weiter bei 15 Prozent. Daran hat die neue Richtlinie nichts geändert.
- Der iSFP-Bonus gilt nur noch für den Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro. Bei genau 30.000 Euro ist er null wert.
- Das Maximum des Zuschusses sank von 12.000 auf 10.500 Euro. Die vielerorts genannten „bis zu 12.000 Euro“ gibt es nicht mehr.
- Der Steuerbonus nach § 35c EStG bringt 20 Prozent, verteilt auf drei Jahre, höchstens 40.000 Euro je Objekt. Nur für selbstgenutzte Häuser über zehn Jahre.
- 86 Prozent der Angebote mit Dachdämmung liegen über 30.000 Euro. Eine Dachdämmung ist in der Praxis kein 10.000-Euro-Projekt.
- Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden, und der Vertrag muss unter dem Vorbehalt der Förderzusage stehen.
- Gefordert ist ein U-Wert von 0,14 W/(m²K), praktisch etwa 160 mm PIR oder 240 mm Mineralwolle.
Was sich am 21. Juli 2026 geändert hat
Am 21. Juli 2026 ist eine neue Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen, in Kraft getreten. Sie ersetzt die Fassung vom 21. Dezember 2023 und gilt bis zum 31. Dezember 2030. Wer vorher beantragt hat, wird weiter nach dem alten Recht behandelt, auch wenn der Bescheid erst später kommt.
Am Fördersatz für die Gebäudehülle hat sich nichts geändert. Die Dämmung von Dachflächen, obersten Geschossdecken und Gauben wird weiter mit 15 Prozent gefördert. Geändert hat sich der Bonus für den iSFPIndividueller Sanierungsfahrplan. Ein geförderter Beratungsbericht eines Energieberaters, der die sinnvolle Reihenfolge aller Sanierungsschritte für ein Gebäude festlegt. Er ist Voraussetzung für den iSFP-Bonus und muss bereits bei der Antragstellung vorliegen., und zwar an zwei Stellen gleichzeitig. Erstens greift er erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro brutto. Zweitens, und das übersehen die meisten, gilt er nur für die Ausgaben, die die Höchstgrenze ohne iSFP übersteigen.
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben beträgt 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, mit iSFP 60.000 Euro. Für Mehrfamilienhäuser wurde still gekürzt: Die zweite bis sechste Wohneinheit bringt nur noch 15.000 Euro statt vorher 30.000. Ein Zweifamilienhaus kommt damit auf 45.000 statt 60.000 Euro.
Zwischen dem 9. und dem 20. Juli 2026 lief eine Umstellungsphase, in der keine neuen Bestätigungen zum Antrag bei der KfW und keine neuen technischen Projektbeschreibungen beim BAFA erstellt werden konnten. Ein vollständiger Antragsstopp war es nicht: Wer seine Bestätigung schon hatte, konnte noch bis zum 20. Juli nach alten Konditionen einreichen, bei der KfW bis 20 Uhr, beim BAFA bis 23:59 Uhr.
Dach dämmen: was die Förderung 2026 konkret bringt
Die beiden Wege schließen sich für dieselbe Maßnahme aus. Die Richtlinie verbietet die Kumulierung mit der steuerlichen Förderung nach § 35a und § 35c Einkommensteuergesetz ausdrücklich, und Antragsteller müssen sich verpflichten, für dieselbe Maßnahme keinen Steuerantrag zu stellen. Es ist also eine echte Entscheidung, und sie fällt so aus:
| Kosten brutto | Zuschuss ohne iSFP | Zuschuss mit iSFP | Steuerbonus § 35c |
|---|---|---|---|
| 15.000 € | 2.250 € | 2.250 € | 3.000 € |
| 30.000 € | 4.500 € | 4.500 € | 6.000 € |
| 45.000 € | 4.500 € | 7.500 € | 9.000 € |
| 61.000 € (Median) | 4.500 € | 10.500 € | 12.200 € |
| 100.000 € | 4.500 € | 10.500 € | 20.000 € |
Der Steuerbonus liegt in jeder Zeile vorn, und der Abstand wächst mit der Projektgröße. Der Grund liegt in der Art der Deckelung. Beim Zuschuss sind die förderfähigen Ausgaben begrenzt, bei 60.000 Euro ist Schluss, alles darüber bringt nichts mehr. Beim Steuerbonus ist die Ermäßigung selbst begrenzt, nämlich bei 40.000 Euro je Objekt, was Kosten bis 200.000 Euro abdeckt. Wer ohne iSFP dämmt, bekommt höchstens 4.500 Euro Zuschuss, über die Steuer am Median dagegen rund 12.200 Euro.
Ein Unterschied bleibt: Der Zuschuss kommt als Geld, nachdem der Verwendungsnachweis geprüft ist. Der Steuerbonus wirkt über drei Steuerjahre mit 7, 7 und 6 Prozent der Aufwendungen, und er wirkt nur, soweit Sie tatsächlich Einkommensteuer zahlen. Die Zahlen dieser Tabelle sind eine Rechnung nach dem Wortlaut von Richtlinie und Gesetz, keine Steuerberatung. Für den eigenen Fall ist der Blick des Steuerberaters die günstigste Position im ganzen Projekt.
Die Förderung entscheidet sich nicht am Fördersatz, sondern an der Frage, ob Sie selbst in dem Haus wohnen.
Warum eine Dachdämmung fast nie unter 30.000 Euro bleibt
„Eine Dachdämmung kostet 10.000 bis 15.000 Euro. Der iSFP-Bonus ist für mich also komplett weggefallen.“
In den Angeboten der Handly-Partnerbetriebe liegt der Median bei rund 61.000 Euro brutto. Nur 14 Prozent bleiben unter 30.000 Euro. Der Grund: Die Dämmung kommt fast nie allein. In 73 Prozent der Angebote steht die Neueindeckung mit im Leistungsverzeichnis, weil das Dach für eine AufsparrendämmungDämmung, die von außen auf die Sparren gelegt wird, bevor Lattung und Eindeckung darauf kommen. Sie erhält den Wohnraum in voller Höhe und vermeidet Wärmebrücken, setzt aber voraus, dass das Dach geöffnet und neu gedeckt wird. ohnehin geöffnet und danach neu gedeckt werden muss.
Selbst wenn die Eindeckung erhalten bleibt und nur von innen gedämmt wird, liegt der Median bei rund 42.500 Euro, und zwei Drittel dieser Angebote überschreiten die 30.000 Euro. Wer sein Dach dämmt, arbeitet also in der Regel oberhalb der Schwelle, nicht darunter. Das hat eine angenehme Folge: Der iSFP-Bonus ist für die meisten Hausbesitzer nicht verloren, er ist nur kleiner geworden. Statt 20 Prozent auf alles gibt es 15 Prozent auf alles plus 5 Prozentpunkte auf die Scheibe oberhalb von 30.000 Euro. Am Deckel sind das 10.500 statt 12.000 Euro, ein Verlust von 1.500 Euro.
Zur Methodik: Grundlage sind 361 Angebote mit mindestens einer echten Dämmungsposition von 17 aktiven Handly-Partnerbetrieben, Zeitraum 1. August 2025 bis 27. Juli 2026, Bruttosummen, aggregiert und ohne Namen. Positionen für Entsorgung, Demontage und Zubehör wurden ausgeschlossen. Eine strengere Auswertung, die nur Auf- und Zwischensparrendämmungen ab 20 Quadratmetern zählt, ergibt einen höheren Median von rund 67.000 Euro. Angegeben ist bewusst der niedrigere Wert. Die Angebotssumme ist nicht identisch mit den förderfähigen Ausgaben, weil nicht jede Position förderfähig sein muss. Sie zeigt aber die Größenordnung, in der solche Projekte tatsächlich liegen. Wie sich diese Summen nach Dachgröße staffeln, steht im Beitrag zu den Kosten einer Dachsanierung.
U-Wert 0,14: welche Dämmstärke Sie brauchen
Gefördert wird nur, was die technischen Mindestanforderungen erfüllt. Für Wohngebäude gelten diese Höchstwerte des U-WertWärmedurchgangskoeffizient in W/(m²K). Er gibt an, wie viel Wärme durch ein Bauteil verloren geht. Je kleiner der Wert, desto besser die Dämmung. Für geförderte Dachflächen sind höchstens 0,14 erlaubt.:
| Bauteil | Höchstwert U in W/(m²K) |
|---|---|
| Dachflächen von Schrägdächern und Kehlbalkenlagen | 0,14 |
| Oberste Geschossdecken gegen unbeheizte Dachräume | 0,14 |
| Flachdächer und Dachflächen mit Abdichtung | 0,14 |
| Dachgauben | 0,20 |
| Dachflächenfenster | 1,0 |
Praktisch heißt 0,14 etwa 160 Millimeter PIR-Hartschaum oder rund 240 Millimeter Mineralwolle. Genau 160 Millimeter ist in den Angeboten auch die häufigste ausdrücklich genannte Stärke bei der Aufsparrendämmung. Bei Baudenkmalen und sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz gilt der Wert nicht. Dort verlangt die Richtlinie stattdessen die höchstmögliche Dämmstoffdicke bei einer Wärmeleitfähigkeit von maximal 0,040 W/(mK), was bei alten Dächern mit historischer Eindeckung den Ausschlag geben kann.
Der Energieberater ist Pflicht, aber zur Hälfte bezahlt
Für Maßnahmen an der Gebäudehülle genügt keine Fachunternehmererklärung. Die Richtlinie verlangt, dass ein Energieeffizienz-ExperteEin in der Expertenliste des Bundes eingetragener Fachmann. Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle muss er in den Antrag eingebunden werden und nach Abschluss bestätigen, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten und die Ausgaben korrekt angegeben sind. eingebunden wird, der nach Abschluss die Einhaltung der Mindestanforderungen und die förderfähigen Ausgaben bestätigt. Nur bei Heizungstausch und Heizungsoptimierung reicht die Erklärung des Fachbetriebs.
Diese Pflicht kostet Geld, aber nicht das volle. Fachplanung und Baubegleitung werden mit 50 Prozent gefördert, und zwar aus einem eigenen Topf: bis zu 5.000 Euro förderfähige Ausgaben bei Ein- und Zweifamilienhäusern, die nicht gegen die 30.000 Euro der Dämmung zählen. Bis zu 2.500 Euro Zuschuss kommen also obendrauf.
Beim Steuerbonus brauchen Sie keinen Energieeffizienz-Experten, die Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens nach amtlichem Muster genügt. Ziehen Sie doch einen Energieberater hinzu, mindert sich die Steuer um 50 Prozent dieser Aufwendungen, und zwar sofort im Jahr des Abschlusses statt verteilt über drei Jahre.
Die Reihenfolge entscheidet: erst Antrag, dann Auftrag
Hier verlieren Hausbesitzer die Förderung am häufigsten, und zwar bevor die erste Latte liegt. Die Richtlinie verlangt, dass der Antrag vor Vorhabenbeginn gestellt wird, und als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags. Gleichzeitig muss bei der Antragstellung schon ein Vertrag vorliegen. Der Widerspruch löst sich über eine Klausel im Vertrag.
- Angebot beim Dachdeckerbetrieb einholen, Dämmstärke und U-Wert prüfen lassen.
- Energieeffizienz-Experten einbinden, der die Maßnahme bestätigt.
- Vertrag schließen, aber unter der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage.
- Antrag stellen, mit dem voraussichtlichen Datum der Umsetzung.
- Erst danach ausführen lassen.
Nach der Bewilligung haben Sie 36 Monate Zeit, das ist der Bewilligungszeitraum. Den Verwendungsnachweis müssen Sie innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Vorhabens einreichen, spätestens mit Ablauf des sechsten Monats nach dem Bewilligungszeitraum. Wer später kommt, verliert den Anspruch auf die Auszahlung.
Wann der Zuschuss trotzdem gewinnt
Die Tabelle oben gilt für den Normalfall des selbstnutzenden Eigentümers. In diesen Fällen kippt die Entscheidung zurück zum Zuschuss:
- Sie vermieten. § 35c gilt nur für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Gebäude.
- Sie zahlen wenig Einkommensteuer. Eine Steuerermäßigung wirkt nur gegen tatsächlich anfallende Steuer, der Zuschuss kommt unabhängig davon.
- Sie dämmen in Eigenleistung. Die Förderung übernimmt dann das Material, wenn ein Fachmann die fachgerechte Ausführung bestätigt. Der Steuerbonus verlangt die Ausführung durch ein Fachunternehmen.
- Ihr Haus ist zwischen fünf und zehn Jahre alt. Dann greift § 35c noch nicht, der Zuschuss aber schon. Unter fünf Jahren gibt es beides nicht, weil die Förderung ein Bestandsgebäude voraussetzt.
- Sie brauchen das Geld zeitnah statt über drei Steuerjahre verteilt.
Ab dem ersten Quartal 2027 kommt ein weiterer Fall hinzu. Für Dämmmaßnahmen an einem Worst Performing BuildingEin Gebäude, das nach seinem energetischen Sanierungsstand zu den schlechtesten des deutschen Gebäudebestandes gehört. Bei Wohngebäuden zählt in der Regel die Effizienzklasse H im Energieausweis dazu. gibt es dann 5 Prozentpunkte zusätzlich. Am Median wären das rund 13.500 Euro, womit der Zuschuss wieder vor dem Steuerbonus liegt. Voraussetzung ist ein gefördertes iSFP, das Mindestinvestitionsvolumen muss dafür ausdrücklich nicht erreicht sein. Der Bonus wird für höchstens drei Anträge gewährt. Wer ein solches Gebäude besitzt und nicht unter Zeitdruck steht, sollte diesen Termin im Blick behalten. Wer ohnehin Photovoltaik plant, sollte Dämmung, Eindeckung und Anlage in einem Zug denken, weil das Dach nur einmal geöffnet wird.
Häufige Fragen
Was der Text oben nicht beantwortet hat:
Wird Eigenleistung gefördert?
Bei der BEG-Förderung ja, allerdings nur das Material. Ein Energieeffizienz-Experte oder ein Fachunternehmer muss mit dem Verwendungsnachweis bestätigen, dass die Arbeit fachgerecht ausgeführt und die Materialkosten korrekt angegeben wurden. Der Steuerbonus nach § 35c setzt dagegen voraus, dass ein Fachunternehmen die Maßnahme ausgeführt hat. Wer selbst dämmt, ist beim Zuschuss also besser bedient.
Ich habe vor dem 21. Juli beantragt. Was gilt für mich?
Das alte Recht, also 15 Prozent plus 5 Prozentpunkte iSFP-Bonus auf die gesamte förderfähige Summe. Das gilt ausdrücklich auch dann, wenn die Entscheidung über den Antrag erst nach dem 21. Juli 2026 fällt.
Zählt die oberste Geschossdecke auch als Dachdämmung?
Ja. Die Richtlinie nennt Dachflächen und Geschossdecken gleichrangig, und der Höchstwert ist derselbe: 0,14 W/(m²K). Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist in der Regel die günstigste Variante, weil weder Gerüst noch neue Eindeckung nötig sind. Sie lohnt sich vor allem dann, wenn der Dachboden ungenutzt bleibt.
Was gilt im Mehrfamilienhaus?
Die Höchstgrenze staffelt sich: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste, je 8.000 Euro ab der siebten. Mit iSFP verdoppeln sich diese Werte. Beim Mindestinvestitionsvolumen für den iSFP-Bonus weicht die Darstellung des BAFA vom Wortlaut der Richtlinie ab, die pauschal 30.000 Euro nennt. Bei mehreren Wohneinheiten lohnt hier die Rückfrage beim Energieberater.
Muss ich das ganze Dach dämmen?
Nein, auch Teilflächen sind förderfähig. Es gibt aber eine untere Grenze: Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto je Einzelmaßnahme. Diese 300 Euro sind nicht mit den 30.000 Euro zu verwechseln, ab denen der iSFP-Bonus greift.
Dach dämmen und die Förderung richtig mitnehmen?
Lassen Sie sich ein Angebot mit Dämmstärke und U-Wert rechnen, bevor Sie den Antrag stellen.
Kostenloses Angebot anfordern- Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17. Juli 2026, in Kraft ab 21. Juli 2026
- § 35c Einkommensteuergesetz, Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen
- BAFA, Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Verbraucherzentrale Sachsen, BEG-Reform: kein Förderstopp, aber wichtige Fristen, 14.07.2026
- Eigene Auswertung der Handly-Plattform, Stand 27.07.2026




